Behälterfördertechnik mit PickByLightHörmann Logistik, Förster & Krause, KBS
Behälterfördertechnik mit PickByLight
Hörmann Logistik, Förster & Krause, KBS
Baujahr
2007
Zustand
Gebraucht
Standort
Bielefeld 

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Daten zur Maschine
- Maschinenbezeichnung:
- Behälterfördertechnik mit PickByLight
- Hersteller:
- Hörmann Logistik, Förster & Krause, KBS
- Baujahr:
- 2007
- Zustand:
- gebraucht
- Funktionsfähigkeit:
- voll funktionsfähig
Preis & Standort
- Standort:
- Bielefeld, Deutschland
Maschinenverkauf

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Technische Details
- Art des Eingangsstroms:
- Drehstrom
- Eingangsspannung:
- 400 V
Details zum Angebot
- Inserat-ID:
- A18905261
- Aktualisierung:
- zuletzt am 08.04.2025
Beschreibung
Verkauf einer Behälterfördertechnik mit Pick By Light System.
Die Fördertechnik erstreckt sich über mehrere Teile und Teilkreise (Loop) über die Behälter befördert werden.
Baujahr und Anpassungen während der Jahre:
2007 Erbaut durch Fa. Hörmann Logistik
2016 Umbau Loop 3 (Komplette Erneuerung der Fördertechnik, Rollen und Steuerung) durch Firma Förster & Krause
2020 Komplette Erneuerung des Pick By Light -Systems durch Firma KBS
2021 Umbau Loop 2 (Komplette Erneuerung der Fördertechnik, Rollen und Steuerung) durch Firma Förster & Krause
Loop 1 (Teilkreis 1 Fördertechnik)
Dwjdpswa Tgqofx Aa Ssc
- Hauptloop
- 2 Bahnhöfe für das angrenzende Bodenlager zu Lagerung von Vollpaletten
- Eine Bahn für Behälter die nach der Kontrolle als nicht in Ordnung definiert wurden
- Insgesamt sind 20 Leer-Behälter gleichzeitig im Umlauf
Loop 2 (Teilkreis 2 Fördertechnik)
- 3 Bahnhöfe für Durchschubregale
- 15 Leer-Behälter gleichzeitig im Umlauf
- Abmaße ca. 4m x 38m
Loop 3 (Teilkreis 3 Fördertechnik)
- 2 Bahnhöfe für Durchschubregale
- 15 Leer-Behälter gleichzeitig im Umlauf
- Abmaße ca. 4m x 35m
Anschließend folgen 12 Packplätze in der die Behälter bearbeitet werden können.
Von hier aus wird das Packgut in Kartons verpackt und auf 4 Versandbahnen geleitet.
Behälter:
Insgesamt sind im Portfolio 150 Behälter mit den Abmaßen 60x40x28cm.
Pick By Light:
KBS Pick By Light Baureihe PTF
7 Zonen-Displays
900 Fachanzeigen
2 Kontroller/Interfaces
Verkaufsbedingungen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Wie bereits beschreiben wird hier ein Behälterfördertechnik und die Pick by Light Anlage zum Verkauf angeboten.
Dem Käufer ist bekannt, dass es sich um eine gebrauchte Anlage handelt.
§ 2 Kaufpreis
Der Kaufpreis ist Verhandelbar. Die Umsatzsteuer ist ausweisbar.
§ 3 Abholung
Der Käufer verpflichtet sich, die Anlage auf eigene Kosten und Verantwortung am Ort des Verkäufers, nämlich am Standort abzubauen.
Der Abbau der Anlage erfolgt zu einem zwischen den Parteien mindestens in Textform vereinbarten Zeitpunkt. Der vereinbarte Zeitpunkt muss so gewählt werden, dass der allgemeine Geschäftsablauf des Verkäufers nicht gestört wird.
Der Verkäufer gewährt dem Käufer Zugang zu den Räumlichkeiten, um den Abbau der Anlage vorzunehmen, vorausgesetzt, dass alle Sicherheits- und Zugangsvorschriften des Verkäufers durch den Käufer eingehalten werden.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe am Standort an den Käufer über. Die Übergabe erfolgt spätestens, wenn der Käufer mit dem eigenständigen Abbau der Anlage beginnt.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
Der Käufer kauft die Anlage wie gesehen.
Der Verkäufer schließt jegliche Gewährleistung oder Haftung ungeachtet der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs aus, soweit nicht für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Dieser Ausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund-, wenn der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt haben und auf die gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Vertragsgegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer.
Die Fördertechnik erstreckt sich über mehrere Teile und Teilkreise (Loop) über die Behälter befördert werden.
Baujahr und Anpassungen während der Jahre:
2007 Erbaut durch Fa. Hörmann Logistik
2016 Umbau Loop 3 (Komplette Erneuerung der Fördertechnik, Rollen und Steuerung) durch Firma Förster & Krause
2020 Komplette Erneuerung des Pick By Light -Systems durch Firma KBS
2021 Umbau Loop 2 (Komplette Erneuerung der Fördertechnik, Rollen und Steuerung) durch Firma Förster & Krause
Loop 1 (Teilkreis 1 Fördertechnik)
Dwjdpswa Tgqofx Aa Ssc
- Hauptloop
- 2 Bahnhöfe für das angrenzende Bodenlager zu Lagerung von Vollpaletten
- Eine Bahn für Behälter die nach der Kontrolle als nicht in Ordnung definiert wurden
- Insgesamt sind 20 Leer-Behälter gleichzeitig im Umlauf
Loop 2 (Teilkreis 2 Fördertechnik)
- 3 Bahnhöfe für Durchschubregale
- 15 Leer-Behälter gleichzeitig im Umlauf
- Abmaße ca. 4m x 38m
Loop 3 (Teilkreis 3 Fördertechnik)
- 2 Bahnhöfe für Durchschubregale
- 15 Leer-Behälter gleichzeitig im Umlauf
- Abmaße ca. 4m x 35m
Anschließend folgen 12 Packplätze in der die Behälter bearbeitet werden können.
Von hier aus wird das Packgut in Kartons verpackt und auf 4 Versandbahnen geleitet.
Behälter:
Insgesamt sind im Portfolio 150 Behälter mit den Abmaßen 60x40x28cm.
Pick By Light:
KBS Pick By Light Baureihe PTF
7 Zonen-Displays
900 Fachanzeigen
2 Kontroller/Interfaces
Verkaufsbedingungen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Wie bereits beschreiben wird hier ein Behälterfördertechnik und die Pick by Light Anlage zum Verkauf angeboten.
Dem Käufer ist bekannt, dass es sich um eine gebrauchte Anlage handelt.
§ 2 Kaufpreis
Der Kaufpreis ist Verhandelbar. Die Umsatzsteuer ist ausweisbar.
§ 3 Abholung
Der Käufer verpflichtet sich, die Anlage auf eigene Kosten und Verantwortung am Ort des Verkäufers, nämlich am Standort abzubauen.
Der Abbau der Anlage erfolgt zu einem zwischen den Parteien mindestens in Textform vereinbarten Zeitpunkt. Der vereinbarte Zeitpunkt muss so gewählt werden, dass der allgemeine Geschäftsablauf des Verkäufers nicht gestört wird.
Der Verkäufer gewährt dem Käufer Zugang zu den Räumlichkeiten, um den Abbau der Anlage vorzunehmen, vorausgesetzt, dass alle Sicherheits- und Zugangsvorschriften des Verkäufers durch den Käufer eingehalten werden.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe am Standort an den Käufer über. Die Übergabe erfolgt spätestens, wenn der Käufer mit dem eigenständigen Abbau der Anlage beginnt.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
Der Käufer kauft die Anlage wie gesehen.
Der Verkäufer schließt jegliche Gewährleistung oder Haftung ungeachtet der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs aus, soweit nicht für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Dieser Ausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund-, wenn der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt haben und auf die gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Vertragsgegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer.
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